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Weinpanscherei


Weinbergsfrevel, Weinfälschung und Panscherei - auch in Rheinbreitbach



Weinpanscher im Kerzenschein der Rat de Cave
Bild: Meinethema, toonpool.com 


Weinbergsfrevel wurde im alten Griechenland auf die Stufe mit Tempelraub und Mord gestellt, auf die die Todesstrafe stand. Diese stand auch noch im Mittelalter auf Weinfälschung und Panscherei. Später in der Neuzeit ging es dann ganz so streng dann doch nicht zu. Hintergrund war, dass Wein in jener Zeit die Funktion von Trinkwasser hatte und das wesentliche Lebensmittel bildete, da es im Gegensatz zum Wasser keine Keime auswies.


1498 - Erstes deutsches Gesetz gegen Weinfälschungen

Auf dem Reichstag zu Freiburg im Breisgau ergeht eine erste „Ordnung und Satzung über den Wein“ des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Weinfälschungen sollte dadurch entgegengewirkt werden.

1601 - Krauten in Rheinbreitbach

"Es war alter Brauch, daß man auf einem Felde oder an einem Weingarten einen Ram mit einem Strohwisch aufstellte, wenn man das Krauten auf einem solchen Grundstücke verbieten wollte. Das war so gut wie ein polizeiliches Verbot, deshalb erhielt im Jahre 1601 jemand, der trotz des Strohwisches gekrautet hatte, eine Strafe von 1/2 g 6 Alb. = 18 alb. (U.Pf. A. "Stadtrath"). Der Brauch hat bis in die neueste Zeit bestanden und hin und wieder wehrt auch heute noch ein Strohwisch unbefugtem Krauten."
Quelle: Brungs: Geschichte Rheinbreitbachs, 1952, 137

1746 - Sachbeschädigung am Maar  

Die Neuverpachtung der Maarwiesen, die für die damalige dortige Dachziegelei (Pfannenbäckerei) von Bedeutung ist führte zu einem Streit zwischen den beiden Bietern:
Johann Vogel bot 50 1/2 Tl jährliche Pacht und erhielt als Meistbietender die Wiesen. "Darüber erbost hieb der bisherige Pächter der größeren Wiese in einem zur Pachtung gehörenden Weingärtchen nach der Traubenlese die Weinstöcke an der Erde ab. Vogel erhob Klage gegen den Übeltäter bei dem Oberkellerei-Verwalter Kügelgen, der den Schuldigen bei einer Strafe von 25 Goldgulden anhielt, sich gütlich mit Vogel abzufinden."
Quelle: Brungs: Geschichte Rheinbreitbachs, 1952, 76 



Rheinbreitbacher Maar
Foto: Dankward Heinrich

1813 -1815 - Befreiungskriege - Steuerbefreiung

Nach den Befreiungskriegen werden viele alte Zöpfe abgeschnitten. Der Zehnte, Wein-, Wachs- und Ölpacht sowie Naturalzahlungen werden abgeschafft.
Quelle: Brungs: Geschichte Rheinbreitbachs, 1952, 89


Oktober 1853 - Verhaftung der Grimms
12. Oktober: Gustchen {Grimm} war mit Simrocks nach Erpel und kam mit diesen erst um 6 Uhr zurück. Gustchen hatte eine Weintraube abgebrochen ward von dem Flurschütz mit der ganzen Gesellschaft arretiert und nach Unkel vor das Gericht geführt, verhört und zu einem 1/2 thlr Strafe verurteilt.
Quelle: Bernhard Lauer: Wilhelm Grimms Rheinreise im Sommer 1853, Rheinische Hefte für Kulturgeschichte, 1. Heft, Kassel und Bonn, 2004, 38





Weinbergsschütze (hier von der Mosel)
Quelle: Deutsche Volkstrachten - Eine Sammlung deutscher Trachtenbilder,  Nr. 53, Verlag Haus Neuenburg GmbH, Köln am Rhein




























November 1885 - Weinfälschung bei Clouths

Am 2. November 1885 werden vom Königlichen Landgericht in Neuwied die Brüder Friedrich Wilhelm und Karl Josef Clouth vom Clouthschen Hof wegen Weinfälschung jeweils zu 750 M ersatzweise 75 Tage Haft verurteilt. Die betroffenen 16 Fässer bleiben beschlagnahmt.  2 Fässer waren nicht zu beanstanden. Die ebenfalls angeklagten Vater und Sohn Bornheim aus Rheinbreitbach werden freigesprochen.
Quelle: Deutsche Weinzeitung 22 Jg. 1885, Nr. 83, 385

Den im Artikel angesprochenen spanischen Wein aus Benicarlo gibt es nicht mehr. Der Weinanbau stellte noch im 19. Jahrhundert den wichtigsten Wirtschaftszweig des Ortes. Aber auch hier machte die Reblausplage den meisten Rebstöcken und damit auch diesem den Garaus.


Orginalartikel in der Weinzeitung über den Prozess gegen  Clouths
(Vergrößern durch 1-, 2-x Anklicken)
Quelle: Deutsche Weinzeitung 22 Jg. 1885, Nr. 83, 385

Dezember 1886 - Weinfälschung mit Hollundersaft

"Nach einer vom Kgl. preussischen  Landgericht zu Bonn am 11. December 1886 ergangenen Urtheil kann eine am Rhein bezw. Rheinbreitbach vorgenommene Vermischung von 10 Ohm Rotwein mit 1 1/2 Ohm Hollundersaft, um den stickigen Geschmack des ersteren zu beseitigen, nach §10 des Nahrungsmittelgesetzes bestraft werden, selbst wenn der Erfolg jenes Verfahrens eine solche Verschlechterung des Getränks gewesen ist, dass der Thäter demnächst selbst nicht mehr die Absicht hatte, es zum menschlichen Genusse zu verkaufen.  Der Gerichtshof stellte fest, dass der Angeklagte die Verfälschung des Weines zum Zwecke der Täuschung in Handel und Verkehr vorgenommen habe. Die Verfälschung sei dadurch bedingt, dass dem durch natürliche Vorgänge (Gärung) gewonnenen Produkte aus Traubensaft ein fremder Stoff in erheblicher Menge zugesetzt und in Folge dessen die in der Rheinprovinz und im Rheingau stets vorausgesetzte Eigenschaft der Reinheit, der Unvermischtheit beseitigt und die Beschaffenheit des Stoffes an sich zu einer schlechteren gemacht sei, als die Konsumenten der in Rede stehenden Gegend unter "Wein" verstehen.
Das Reichsgericht verwarf die gegen dieses Urtheil eingelegte Revision. 
Quelle: Vierteljahresschrift über die Fortschritte auf dem Gebiete der Chemie der Nahrungs- und Genussmittel, der Gebrauchsgegenstände Sowie der Hierher Gehörenden Industriezweige, Band 2, J. Springer 1888, 314


1892 - Gesetz gegen Weinfälschungen

Im Gesetz, betreffend den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken vom 20. April 1892 werden Vorschriften gegen Weinfälschungen sowie Legalisierung der Zuckerung in Ausnahmefällen erlassen.


1930 - Regelung der Weinbereitung

Das deutsche Weingesetz vom 25. Juli 1930 regelt die Weinbereitung.


1940 - Geschlossener Weinberg Koppel


Im Herbst zur Erntezeit wurden  die Weinberge zum Schutz gegen Beschädigungen und Traubendiebe geschlossen. Weinbergschützen hielten Wacht und verjagten ungebetene Gäste - Menschen wie Tiere. 


Ca. 1940 Geschlossener Weinberg Koppel
Quelle: Heimatmuseum Rheinbreitbach


1985 - Glykolwein-Skandal in Österreich

Weinverfälschungen finden auch in der Gegenwart noch statt. 1985 macht der Glykolwein-Skandal Schlagzeilen. Einige österreichische Winzer hatten Weine entgegen den weingesetzlichen Bestimmungen mit Diethylenglykol (auch in Frostschutzmitteln verwendet) versetzt. Diese Weine wurden teilweise wiederum von deutschen Weingroßabfüllern mit anderen Weinen gemischt und vermarktet. 




Löwenkopf am alten Brunnen, Park der Oberen Burg
Foto: Dankward Heinrich